Skip to main content

Tel: +43 (0)4242 55011-0 | E-Mail: office@etk.at

Elektrotechnik

Elektro-Installationen von Meisterhand

KNX-EIB

Standard für moderne Gebäudetechnik

Audio & TV

Beratung & Service, Antennen, Multimedia

Überprüfung

Von Elektroanlagen nach gesetzlichen Vorschriften

Unsere Bundesorganisation


Normen, Richtlinien & Fachbücher

Der"OVE" (Österreichische Verband für Elektrotechnik) ist eine Gemeinschaft von Elektrotechnikern - Unternehmen und Institutionen sowie Experten und Interessierten, die das Ansehen und die Entwicklung der gesamten Branche ebenso wie des Berufsstandes fördert und sich mit dem Fortschritt der Technik, der Wissenschaft und den technischen Problemen bei der Anwendung der elektrischen Energie befasst. Seit 1883 - damals wurde im Rahmen der Internationalen Elektrotechnischen Ausstellung in Wien der Elektrotechnische Verein Wien EVW gegründet - gestalten Elektrotechniker jene Sicherheitsbestimmungen, die die Grundlage für die gefahrlose Nutzung elektrischer Energie darstellen. Elektrotechnische Normung ist die Basis für Sicherheit sowie technische und wirtschaftliche Entwicklung und wird zunehmend zu einem strategischen Mittel am globalen Markt.

Anlagenbuch

ETK hat sich bereits auf die neue Gesetzeslage vorbereitet: Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage ist verpflichtet, ein Anlagenbuch erstellen zu lassen. Der über die ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 definierte Begriff des Anlagenbuches summiert unter diesem Titel eine Anlagendokumentation, die sich an den Anforderungen der Wartung, Instandhaltung und Prüfung orientiert. Nur ein von einem konzessionierten Prüforgan erstelltes Anlagenbuch garantiert dem Betreiber die erforderliche Sicherheit und entlastet ihn auch von der Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber.

Zertifizierter Techniker

TK trug bereits 2010 dem bundesweiten Regulativ Rechnung. Ing Martin Tischner absolvierte die umfangreiche Ausbildung zum zertifizierten KFE-Elektrotechniker, seine erfolgreiche Zertifizierung umfasste folgende Ausbildungsinhalte:

Modul 1
Praxixbezogene Anwendung der Errichtungsbestimmungen (inkl. Dokumentation)

Modul 2
Messung in elektrischen Anlagen und die gesetzlichen Grundlagen für die Anlagenüberprüfung

Modul 3
Arbeiten unter Niederspannung (ÖVE-ÖNORM EN 50110)

Die Qualifikationsnachweise der gegenständlichen Seminare (Modul 1 - 3) gelten übrigens in Ergänzung mit der entsprechenden Praxis, Gewerbeberechtigung bzw. Lehrabschlussprüfung/Matura und einer abschließenden Prüfung als Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikates als KFE-Techniker. Das Zertifikat ist jeweils drei Jahre gültig und kann nach positiver Prüfung inklusive Besuch von Modul 1 verlängert werden. Natürlich ist unser "Zertifizierter Techniker" (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) immer auf dem aktuellen Stand und somit auch mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut.

Kuratorium für Elektrotechnik

Das Kuratorium für Elektrotechnik ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für Unternehmen und Privatpersonen. Das KFE veranstaltet Seminare und Vorträge zur Aus- und Weiterbildung von Elektrotechnikern, insbesondere im Bereich des Vorschriftenwesens der Anlagenprüfung, der Lichtberatung, der Photovoltaik sowie Spezialseminare für die Errichter von Alarmanlagen. Das Zertifizierungszeichen steht für Qualität und Zuverlässigkeit in Angelegenheiten der Sicherheit und ordnungsgemäßer Errichtung von elektrischen Anlagen der Elektrotechniker nach den neuesten Bestimmungen.

Kärntner Rauchmeldegesetz

Das Kärntner Landesgesetz schreibt vor, dass in Wohnungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung, in Aufenthaltsräumen sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufentahltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden muss. Ausgenommen sind Küchen und Bäder. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. dieses Gesetz ist seit 1. Oktober 2012 in Kraft. In Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen, sind die Rauchwarnmelder spätestens bis zum 30. Juni 2013 einzubauen. Klicken Sie hier: Brandmeldeanlagen.